27.01.2023

Mehr Nachhaltigkeit im To-go-Geschäft

Foto: Ornamin

Seit dem 1. Januar 2023 besteht in Deutschland eine sogenannte Mehrweg-Angebotspflicht. Das bedeutet, dass alle Gastronomiebetriebe ihren Kunden die Option auf Mehrweggeschirr anbieten müssen. Gastronomen können sich dabei ein eigenes Mehrwegsystem aufbauen oder auf Poolsysteme zugreifen. Transgourmet liefert seinen Kunden Lösungen für beide Varianten.

Mehrwegoptionen Pflicht

Täglich entstehen allein in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Daher werden ab 2023 gastronomische Betriebe wie Restaurants, Cafés, Kantinen, Mensen, Caterer und Lieferdienste dazu verpflichtet, zusätzlich zu Einwegverpackungen auch Mehrwegoptionen anzubieten, die für den Kunden nicht kostenintensiver sein dürfen. Für kleinere Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Fläche bis zu 80 qm gilt eine andere Regelung. In diesem Fall besteht keine Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, die Kunden müssen aber die Möglichkeit bekommen, sich Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen. Der Betrieb hat damit zwar keine Verantwortung für die Lebensmitteltauglichkeit der Behälter; die geltenden Hygienebestimmungen und Vorgaben der Lebensmittelsicherheit müssen beim Abfüllen aber beachtet werden.

Unterschiedliche Mehrwegsysteme

In Deutschland haben sich bereits unterschiedliche Mehrwegsysteme etabliert. Gastronomen können sich zum Beispiel ein eigenes System aus selbst gekauften Kunststoffgefäßen, Glas- oder Keramikgeschirr aufbauen. Hier bietet sich auch ein Mehrweg-Verbundsystem in Partnerschaft mit anderen lokalen Gastronomien an. Bei eigenem Geschirr müssen die Betriebe unter anderem beachten, dass die Gefäße lebensmittelecht, geruchs- und geschmacksneutral, gut verschließbar und auslaufsicher sind. Außerdem müssen sie hitzebeständig, gastrospülmaschinentauglich, stapelbar sowie bruchsicher und kratzfest sein. Transgourmet unterstützt seine Kunden beim Aufbau eines eigenen Systems und bietet ihnen ein umfangreiches Sortiment an Mehrwegartikeln an. Dazu gehören unter anderem Schalen und Bowls, Becher, aber auch Thermoboxen und Besteck.

Mehrweg-Poolsysteme

Die sogenannten Poolsysteme werden von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt, der damit auch der Eigentümer der Behältnisse ist. Gastronomen können die Behältnisse gemäß ihrem Bedarf auswählen und gegen eine Gebühr für ihren Betrieb nutzen. Aus- und Rückgabe erfolgen entweder über ein Pfandsystem oder per App. Der Vorteil: Die Behälter können in allen teilnehmenden Betrieben zurückgegeben werden – auch städteübergreifend. Zu den Anbietern von Mehrwegpoolsystemen gehört zum Beispiel Relevo, seit Frühjahr 2022 auch ein Kooperationspartner von Transgourmet. Alle Behältnisse sind zu 100% made in Germany und recycelbar. Die Abrechnung erfolgt im Pay-per-use-Verfahren. Dies bedeutet, es muss kein monatlicher Pauschalbetrag bezahlt werden, sondern die Abrechnung erfolgt pro ausgeliehenem Geschirrteil. Kunden können die Produkte direkt über Transgourmet beziehen. Mehr Informationen zum Thema Mehrweg-Angebotspflicht sowie über das von Transgourmet angebotene Mehrweggeschirr finden Sie auch unter: www.transgourmet.de/highlights/mehrweg-angebotspflicht.

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