14.05.2025
Für die Geschäftsbetriebe der insolventen Marthabräu Restaurant GmbH und Pucher Meer Restaurant GmbH zeichnet sich eine Fortführungslösung ab.
"Die ersten Gespräche dazu mit Interessenten sind sehr vielversprechend. Die Betriebe laufen derzeit ohne Einschränkungen. Wenn wir weiter so gut vorankommen, dann können wir bis Anfang Juni beide Restaurantbetriebe wieder auf eine stabile Basis stellen. Bis maximal Ende Mai sind die Löhne und Gehälter der rund 50 Mitarbeiter über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt. Die ersten Zahlungen sind bereits erfolgt", teilte der vom Amtsgericht München bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter mit.
Die Geschäftsführung beider Gesellschaften hatte Mitte April Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und dies mit einer "finanziellen Kettenreaktion" unter anderem aufgrund anhaltender Nachwirkungen der Corona-Pandemie, drastisch gestiegenen Energie-, Personal- und Warenkosten sowie der Rückkehr zur höheren Mehrwertsteuer begründet. Ziel ist es, in einem strukturierten Insolvenzverfahren die Basis für eine nachhaltige Sanierung beider Betriebe zu schaffen.
"Wir sind diesem Ziel jetzt schon sehr nahe. Beide Gastronomiebetriebe werden derzeit sehr gut gebucht und wir erhalten erfreulicherweise auch in dieser schwierigen Phase die volle Unterstützung der Mitarbeiter sowie großen Zuspruch von den Gästen.", berichtet der vorläufige Insolvenzverwalter.
Der Marthabräu Fürstenfeldbruck mit Wirtshaus, Festhalle und Biergarten im Zentrum der Kreisstadt blickt auf eine lange Geschichte zurück. 1573 gegründet, blieb die Brauerei bis 1960 in Familienbesitz, 1980 wurde sie dann von der Schlossbrauerei Kaltenberg übernommen. Der Marthabräu ist seit jeher fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Fürstenfeldbruck. Das Pucher Meer Restaurant im Naherholungsgebiet, angrenzend an den Badesee "Pucher See", ist als Biergarten, Strandbar und Eventlocation seit Jahrzehnten ein beliebter Treffpunkt für Familien, Paare oder Singles, Ausflügler, Fahrradfahrer oder Badegäste. Mit Beschluss vom 17. April 2025 ordnete das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens nach §21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung für beide Betriebsgesellschaften an. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke aus München bestellt.
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