18.06.2026
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die aufschiebende Wirkung im Streit um die Vergabe zweier großer Festzelte auf dem Oktoberfest nicht verlängert. Damit ist die Eilentscheidung rechtskräftig und schafft Planungssicherheit für die Wiesn 2026. Festwirte und der Dehoga Bayern begrüßen den Beschluss als wichtiges Signal für die Zukunft des traditionsreichen Volksfestes.
Die Vorbereitungen für das Oktoberfest 2026 können weiterlaufen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, die aufschiebende Wirkung im Verfahren um die Vergabe der großen Festzelte nicht zu verlängern. Damit ist die Entscheidung im Eilverfahren rechtskräftig und die notwendige Planungssicherheit für Festwirte, Schausteller, Beschäftigte und Dienstleister gegeben.
Erleichtert reagierten die Münchner Wiesn Wirte auf den Beschluss. "Damit ist die Wiesn 2026 gesichert. Der Aufbau kann starten, darüber sind wir sehr glücklich", erklärte Wiesnwirt Christian Schottenhamel. Auch Lorenz Stiftl, der künftig das Paulaner Festzelt betreiben wird, begrüßte die Entscheidung.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Vergabe von Festzeltplätzen auf dem Oktoberfest. Im Hauptsacheverfahren muss noch geklärt werden, ob die bisherigen Vergabeverfahren mit europäischem Recht vereinbar sind oder angepasst werden müssen. Eine endgültige Entscheidung dazu dürfte jedoch noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern geht die Bedeutung des Urteils über die reine Rechtssicherheit hinaus. Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer betonte: "Die Wiesn ist weltweit einzigartig. Sie ist tief mit München und Bayern verwurzelt. Das Oktoberfest bleibt ein Fest der Regionalität, der Gastfreundschaft und der bayerischen Lebensfreude."
Auch Schottenhamel sieht die traditionelle Prägung des Volksfestes bestätigt: "Wer auf die Theresienwiese kommt, sucht keine beliebige Veranstaltung, sondern das Original." Die Wiesn lebe von Familien und Betrieben, die diese Tradition über Generationen geprägt hätten.
Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert hob insbesondere die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Entscheidung hervor: "Diese Entscheidung bringt endlich Planungssicherheit für Festwirte, Schausteller, Beschäftigte und Gäste aus aller Welt. Zugleich ist sie ein starkes Signal für den Erhalt unserer Festkultur."
Abschließend finden die Wiesn Wirte-Sprecher Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel klare Worte: "Mit seiner Klagewut hat Egger nur Schaden angerichtet und völlig unnötig für große Verunsicherung bei unseren Mitarbeitern und Gästen gesorgt und das Ansehen Münchens beschädigt", so Inselkammer. Neben den Klagen gegen Schottenhamel und Paulaner geht der Wirt auch noch gegen die Schützenliesl auf der Oiden Wiens vor. Da stellt sich Christian Schottenhamel die Frage: "Möchte er sich dann eines aussuchen oder gleich alle drei Zelte haben, wenn er gewinnt?" Beide Sprecher gehen davon aus, "dass die Entscheidung in der Hauptsache so ausgeht, dass Regionalität, unser schönes Brauchtum und die bayerische Tradition erhalten bleiben."
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