04.09.2026

Brenner fordern Korrekturen an Steuerplänen

Foto: Alte Hausbrennerei Penninger

Der Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie warnt vor den Folgen der geplanten Alkoholsteuererhöhung für handwerkliche und mittelständische Brennereien. Der reguläre Steuersatz soll zum 1. Januar 2027 von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter Reinalkohol steigen. Der Verband fordert einen späteren Start, mengenbezogene Entlastungen für kleine Hersteller und eine verbindliche Überprüfung der Auswirkungen.

Die im Haushaltsbegleitgesetz 2027 vorgesehene Erhöhung der Alkoholsteuer sorgt bei bayerischen Spirituosenherstellern für Widerstand. Der reguläre Steuersatz auf Spirituosen soll um 20 % steigen. Statt bislang 13,03 Euro wären künftig 15,64 Euro je Liter Reinalkohol fällig. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.


Der Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie sieht durch die Pläne vor allem kleinere, familiengeführte Brennereien gefährdet. Diese stünden bereits aufgrund rückläufiger Absätze sowie gestiegener Energie- und Rohstoffkosten unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.


Nach Angaben des Verbands ist der Spirituosenabsatz in Deutschland innerhalb von drei Jahren um 11 % zurückgegangen. Gleichzeitig hätten kleinere Hersteller gegenüber dem Lebensmittelhandel und großen Konzernen nur begrenzte Möglichkeiten, höhere Kosten kurzfristig über ihre Preise weiterzugeben.


"Wir reden nicht über Gewinneinbußen. Wir reden darüber, ob unsere Betriebe dieses Gesetz überleben", sagt Stefan Penninger, Inhaber der Alten Hausbrennerei Penninger und Vorsitzender des Verbands der Bayerischen Spirituosenindustrie.


Langfristige Verträge erschweren Preisanpassungen


Als besonderes Problem nennt Penninger die langfristigen Vereinbarungen mit dem Lebensmittelhandel. Viele Liefer- und Preisverträge würden bereits mehrere Monate im Voraus abgeschlossen. Tritt die höhere Steuer wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft, könnten kleinere Hersteller die zusätzliche Belastung nach Einschätzung des Verbands nicht rechtzeitig in ihren Preisen berücksichtigen.


"Unsere Verträge mit dem Lebensmittelhandel laufen Monate im Voraus – und unsere Kunden weichen ohnehin aus: auf Bier, auf Wein, auf ausländische Produkte", erklärt Penninger. Die vom Bund erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen würden deshalb aus seiner Sicht nicht im geplanten Umfang erreicht.


Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf die unterschiedliche steuerliche Belastung verschiedener alkoholhaltiger Getränke. Nach seinen Angaben tragen Spirituosen rund 69 % zum Steueraufkommen aus alkoholhaltigen Getränken bei, obwohl ihr Anteil am gesamten Alkoholkonsum lediglich 4,6 % betrage.


Großbritannien als warnendes Beispiel


Als Beleg für mögliche unerwünschte Folgen führt die Interessenvertretung die Entwicklung in Großbritannien an. Dort wurde die Alkoholsteuer 2023 erhöht. Nach Angaben des bayerischen Verbands liegen die britischen Steuereinnahmen inzwischen 1,1 Milliarden Pfund unter den ursprünglichen Prognosen.


Zudem habe die britische Finanzministerin im April 2026 eine Überprüfung der Steuererhöhung eingeleitet. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, diese Erfahrungen bei den weiteren Beratungen über das Haushaltsbegleitgesetz zu berücksichtigen.


Späteres Inkrafttreten gefordert


Die erste konkrete Forderung betrifft den Zeitplan. Die Steuererhöhung sollte nach Ansicht des Verbands frühestens zum 1. Juni 2027 in Kraft treten. Die zusätzliche Vorbereitungszeit sei notwendig, damit die Betriebe bestehende Verträge anpassen und die höhere Steuer bei neuen Preisvereinbarungen berücksichtigen könnten.


Ein Start zum Jahresbeginn greife in bereits vereinbarte Konditionen ein. Könnten die Hersteller die Mehrbelastung nicht an ihre Abnehmer weitergeben, müssten sie die höhere Steuer zumindest vorübergehend selbst tragen. Gerade für kleine Betriebe könne dies zu erheblichen finanziellen Problemen führen.


Entlastungen für kleine Brennereien


Darüber hinaus fordert der Verband mengenbezogene Schutzinstrumente für kleine, unabhängige Hersteller. Als Vorbild nennt er die Biersteuer, bei der kleinere Brauereien abhängig von ihrer Produktionsmenge einen ermäßigten Steuersatz erhalten können.


Ein vergleichbares Modell für Brennereien sollte nach den Vorstellungen des Verbands ausschließlich die eigene Herstellung begünstigen. Zugekaufte Handelsware oder in Lizenz produzierte Mengen sollen nicht in die Vergünstigung einbezogen werden. Damit solle die schwächere Markt- und Verhandlungsposition handwerklicher Hersteller gegenüber großen Anbietern zumindest teilweise ausgeglichen werden.


Auswirkungen verbindlich überprüfen


Als dritte Korrektur verlangt der Verband eine verbindliche Wirkungskontrolle. Sollte die höhere Alkoholsteuer beschlossen werden, müssten ihre finanziellen und gesundheitspolitischen Auswirkungen anhand zuvor definierter Kennzahlen überprüft werden.


Dabei soll unter anderem untersucht werden, ob die erwarteten Steuermehreinnahmen tatsächlich erzielt werden und wie sich die Maßnahme auf Absatz, Betriebe und Konsum auswirkt. Weitere Erhöhungen dürften nach Auffassung des Verbands erst erfolgen, wenn die Ergebnisse ausgewertet und im Parlament beraten worden sind.


"Wir fordern keine Sonderbehandlung. Wir fordern Verhältnismäßigkeit und den Mut, aus internationalen Fehlern zu lernen, bevor es zu spät ist", fasst Penninger die Position zusammen.


Der Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie vertritt überwiegend mittelständische und familiengeführte Hersteller. Seine Mitgliedsbetriebe produzieren unter anderem Obstbrände, Enzian, Kräuterliköre und Whisky. Die handwerkliche Brennkunst ist in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.


www.bayerischer-spirituosenverband.de