24.09.2026
Um Aufmerksamkeit für das Thema Minijobs zu schaffen, starten der VDFU e. V. unterstützt von mehreren Partnerverbänden eine bundesweite Postkartenaktion. Abbildungen: VDFU e. V.
Die Debatte um die Zukunft der Minijobs stößt in Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft auf Widerstand. Dehoga, Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) und Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) warnen vor höheren Belastungen und einer Abschaffung des bisherigen Sonderstatus. Rund sieben Millionen Menschen sind bundesweit geringfügig beschäftigt.
Die Debatte um die Zukunft der Minijobs stößt in Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft auf Widerstand. DEHOGA, Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) und Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) warnen vor höheren Belastungen und einer Abschaffung des bisherigen Sonderstatus. Rund sieben Millionen Menschen sind bundesweit geringfügig beschäftigt.
Auslöser der Diskussion sind unter anderem die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Sie schlägt vor, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne Opt-out-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollen lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten. Parallel stehen weitere Belastungen im Raum. Die DZG verweist unter anderem auf eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 % sowie höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft hat die Debatte besondere Bedeutung. Arbeitskräfte werden dort häufig abends, an Wochenenden und Feiertagen sowie während Ferien, Veranstaltungen und saisonaler Nachfragespitzen benötigt. Die DZG beziffert die Zahl der Minijobber in der von ihr definierten "Gastwelt" auf rund 1,3 Millionen. Etwa eine Million davon entfalle auf den Bereich Hospitality.
Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt hat zur laufenden Debatte das Impulspapier „Minijobs: Erwerbsbeteiligung stärken statt einschränken" vorgelegt und an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern versandt. Darin formuliert die DZG vier Empfehlungen an den Gesetzgeber. Sie spricht sich für den vollständigen Erhalt des bisherigen Minijob-Sonderstatus und gegen zusätzliche Belastungen aus. Zudem schlägt sie vor, die steuerliche Behandlung von Zweitbeschäftigungen zu reformieren sowie höhere Freibeträge und geringere Belastungen zusätzlicher Arbeit zu prüfen.
"Für viele Betriebe sind Minijobs ein fester Bestandteil ihrer Personalplanung", sagt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge. "Gerade an Wochenenden, in Saisonzeiten oder bei kurzfristigen Nachfragespitzen sind flexible Beschäftigungsformen unverzichtbar. Wer die Erwerbsbeteiligung erhöhen will, sollte zusätzliche Arbeit attraktiver machen, statt bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu verteuern oder abzuschaffen."
Grundsätzlich teilt die Denkfabrik nach eigenen Angaben das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Alterssicherung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie warnt jedoch vor der Annahme, dass wegfallende oder verteuerte Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt würden. Ein erheblicher Teil der geringfügig Beschäftigten arbeite neben Hauptberuf, Studium, Familienarbeit oder im Ruhestand.
"Die entscheidende Frage ist, wie zusätzliche Arbeit attraktiver wird", sagt Klinge. "Zweitbeschäftigungen dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden, Mehrarbeit muss sich stärker lohnen und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss einfacher werden."
Auch der Dehoga Bundesverband warnt vor der kumulierten Wirkung bereits beschlossener und geplanter Belastungen. Nach Berechnungen des Verbandes könnten die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs von derzeit 31,17 auf bis zu 42,27 % des Lohns steigen. Der Dwhoga sieht darin die Gefahr einer "faktischen Abschaffung" des Minijobs in seiner heutigen Form. Nach den vom Verband angeführten Daten der Minijob-Zentrale komme für lediglich 5,3 % der geringfügig Beschäftigten ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage.
Dehoga-Präsident Guido Zöllick fordert deshalb ein rasches Handeln der Bundesregierung: "Der Handlungsdruck wächst. Seit einem Jahr warten die Betriebe auf die Umsetzung zentraler wirtschaftspolitischer Zusagen der Bundesregierung – während sich die Situation vieler Betriebe dramatisch zuspitzt."
Zugleich verbindet der Verband die Minijob-Debatte mit seiner Forderung nach einer Reform der Arbeitszeit. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit müsse umgehend umgesetzt werden. "Es geht gerade jetzt darum, Anreize für die Fleißigen zu setzen und die Extrameile zuzulassen", heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss des Großen Vorstands. Wer an einzelnen Tagen mehr arbeiten möchte, um dafür an anderen weniger zu arbeiten oder frei zu haben, brauche die versprochene Flexibilität bei der Arbeitszeit.
Aus der Freizeitwirtschaft kommen ähnliche Einwände gegen Einschränkungen bei Minijobs. Freizeitparks, Zoos, Erlebniswelten, Wasserparks, Seilbahnen und andere Einrichtungen seien aufgrund von Wochenenden, Ferienzeiten, saisonalen Spitzen und wetterabhängigen Besucherzahlen besonders auf flexible Beschäftigung angewiesen, argumentiert der VDFU.
"Wer die Rahmenbedingungen für Minijobs grundlegend verändert, verändert auch die Personalstruktur einer Branche, deren Arbeitsaufkommen naturgemäß nicht gleichmäßig über das Jahr oder die Woche verteilt ist", sagt VDFU-Geschäftsführer Jürgen Gevers.
Der Verband will bereits vor einem konkreten Gesetzentwurf das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern suchen. Gemeinsam mit Partnerverbänden hat der VDFU dazu eine bundesweite Postkartenaktion gestartet. Die Karten sollen Abgeordnete von CDU/CSU und SPD im Bundestag sowie mehr als 1.000 Abgeordnete in den Landesparlamenten erreichen. Für den 30. September ist zudem ein virtueller politischer Dialog vorgesehen. Dabei wollen die beteiligten Verbände darüber sprechen, wie sich das Ziel einer stärkeren sozialen Absicherung mit den Anforderungen saisonaler und flexibler Beschäftigung vereinbaren lässt.
"Wir wollen nicht erst reagieren, wenn ein fertiger Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegt", sagt Gevers. "Wir wollen jetzt erklären, was Minijobs in unserer Branche tatsächlich bedeuten: für Studierende, die am Wochenende arbeiten, für jemanden, der sich neben seinem Haupteinkommen etwas dazuverdienen muss, und für einen Freizeitpark, der an einem sonnigen Ferienwochenende kurzfristig deutlich mehr Personal benötigt."
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