23.03.2026

Endlich Klarheit

Fotos: The Duke

Bereits am 11. Februar hat das Bundeskabinett eine gesetzliche Klarstellung beschlossen, die alkoholfreie oder alkoholreduzierte Alternativen zu Spirituosen künftig von der Pfandpflicht ausnimmt. Die Regelung ist Teil des neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) und soll eine bislang bestehende Gesetzeslücke schließen.

Auslöser für die öffentliche Diskussion war unter anderem ein Rechtsstreit rund um unsere Münchner The Duke Destillerie (wie haben berichtet). Das mittelständische Unternehmen hatte im vergangenen Jahr aufgrund einer Klage durch den Verband "Sozialer Wettbewerb" und der unklaren Rechtslage seine alkoholfreie Alternative "Entgeistert" zeitweise aus dem Handel nehmen müssen. "Als das ursprüngliche Pfandgesetz geschaffen wurde, gab es alkoholfreie Spirituosen noch gar nicht", erklärt Gründer und Geschäftsführer Maximilian von Pückler. "Die fehlende Regelung führte dazu, dass unser Produkt plötzlich als pfandpflichtig eingestuft wurde – obwohl klassische Spirituosen und selbst alkoholfreier Wein oder Sekt pfandfrei sind. Das hat kein Mensch mehr nachvollziehen können."

Hohe wirtschaftliche Folgen

Die Konsequenzen für das Unternehmen, das rund20 Mitarbeitende beschäftigt, waren erheblich. Durch Auslistungen im Handel, Umsatzeinbrüche sowie Gerichts- und Verfahrenskosten entstand ein wirtschaftlicher Schaden von rund 68.000 Euro. Der Fall machte deutlich, wie stark regulatorische Unklarheiten kleine und mittelständische Unternehmen treffen können.

Breite öffentliche Unterstützung

Im Zuge des Rechtsstreits startete die Destillerie eine öffentliche Kampagne unter dem Titel "Gin als Protest". Über soziale Medien, Presseberichte und Beiträge aus Gastronomie und Wirtschaft entwickelte sich schnell eine breitere Diskussion über die rechtliche Behandlung alkoholfreier Spirituosenalternativen. "Viele Menschen aus der Branche, aus Gastronomie, aus den Medien und aus der Politik haben sich mit dem Thema beschäftigt und die Problematik sichtbar gemacht", sagt von Pückler. "Dass nun innerhalb weniger Monate eine gesetzliche Klarstellung erfolgt, ist aus unserer Sicht ein starkes Signal."

Neue Regelung schafft Rechtssicherheit

Mit der nun beschlossenen Anpassung werden Getränke mit bis zu 1,2 Volumenprozent Alkohol, die als Alternative zu Spirituosen vermarktet werden, ab 12. August 2026 ausdrücklich von der Pfandpflicht ausgenommen. Damit werden in Sachen Pfand Spirituosenalternativen künftig rechtlich gleich behandelt wie klassische Spirituosen.
Die Bundesregierung reagiert damit auf einen wachsenden Markt für alkoholfreie und -arme Alternativprodukte und schafft gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Handel und Verbraucher.

Signal für Innovation im Mittelstand

Für The Duke ist die Entscheidung nicht nur eine wirtschaftliche Entlastung, sondern auch ein positives Signal für innovationsgetriebene Unternehmen. "Diese Entscheidung zeigt, dass öffentlicher Dialog und sachliche Argumente Wirkung entfalten können", so der Gründer von The Duke. "Sie schafft Planungssicherheit für eine ganze Produktkategorie und stärkt den Innovationsstandort Deutschland."

Und weiter: "Was als juristische Auseinandersetzung begann, hat am Ende zu einer besseren Regelung für eine ganze Branche geführt. Dass eine kleine Destillerie gemeinsam mit vielen Unterstützern – vor allem durch Presse, Soziale Medien und den Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) – eine Gesetzeslücke sichtbar machen konnte, und die Politik darauf reagiert hat, ist ein gutes Zeichen für den Mittelstand und unsere Fähigkeit in diesem Land schnell und vernünftig auf Veränderungen zu reagieren. "

Die Münchner Destillerie sieht die Gesetzesänderung als konstruktiven Abschluss der Kampagne „Gin als Protest". „Wir freuen uns, dass aus einer schwierigen Situation am Ende eine Lösung entstanden ist. Und wir konzentrieren uns jetzt wieder auf das, was wir am liebsten tun: gute Getränke herstellen", so von Pückler abschließend.

theduke-gin.de