26.08.2026
Die EU-Kommission hat europarechtliche Bedenken gegen zentrale Regelungen im Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erhoben. Ein Bündnis aus Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelindustrie, Großhandel und Handwerk fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat deshalb auf, die geplante Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen; die Stillhaltefrist läuft bis zum 12. November 2026.
Für die beteiligten Verbände ist die Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 ein deutliches Signal an die Bundesregierung. "Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen", erklärt das Bündnis.
Der bei der Europäischen Union notifizierte Gesetzentwurf sieht vor, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung unter anderem auf die Außer-Haus-Verpflegung und bestimmte verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Betroffen wären damit beispielsweise Restaurants, Kantinen, Cateringunternehmen und Imbissbetriebe. Auch Fleischerzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten sollen in das deutsche Kennzeichnungssystem einbezogen werden.
Nach Darstellung des Verbändebündnisses kommt die EU-Kommission bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass Teile des Entwurfs gegen Artikel 50 der EU-Öko-Verordnung sowie gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen. Diese Bestimmungen betreffen unter anderem den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die verpflichtende Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten und zusätzliche nationale Vorgaben für ökologisch oder biologisch zertifizierte Unternehmen. Die vorgesehenen Regelungen erkennen Tierhaltungskennzeichnungssysteme anderer EU-Länder nicht an. Unternehmen müssten daher zusätzliche Melde-, Registrierungs-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten erfüllen.
Problematisch ist aus Sicht der Kommission außerdem die Einstufung importierter Fleischerzeugnisse. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten könnten selbst dann mit der niedrigsten deutschen Haltungsstufe "mindestens Stall" gekennzeichnet werden, wenn sie nach höheren Tierwohlstandards erzeugt wurden. Die deutschen Behörden hätten bislang nicht ausreichend nachgewiesen, dass diese Regelungen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig seien. Zudem bezweifle die Kommission, dass der Entwurf in seiner vorliegenden Form tatsächlich zu einem tierwohlorientierten Verbraucherschutz beitrage.
"Es wäre deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten", betont das Verbändebündnis. Die neue Kennzeichnungspflicht müsse aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Die Verbände stellen klar, dass sie bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft grundsätzlich unterstützen. Ihre Kritik richtet sich gegen die praktische Ausgestaltung der geplanten Kennzeichnungspflicht. Die Lieferketten in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung seien komplex und von kurzfristigen Veränderungen geprägt. Bezugsquellen und Lieferanten könnten sich je nach Verfügbarkeit, Preisentwicklung oder benötigter Menge ändern.
Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe müssten ihre IT-Systeme und Warenströme anpassen, zusätzliche Nachweise führen und die Herkunft der eingesetzten Fleischprodukte dokumentieren. Bei wechselnden Lieferungen wären zudem Angaben auf Speisekarten, Aushängen, Apps und digitalen Bestellsystemen fortlaufend zu aktualisieren.
In vielen gastronomischen Angeboten würden bereits freiwillig Fleischprodukte aus höheren Haltungsformen eingesetzt. Aufgrund der komplexen Lieferketten könnten Herkunft und Haltungsform jedoch nicht immer tages- und ortsgenau ausgewiesen werden. Für Betriebe entstehe damit das Risiko, trotz eines grundsätzlich höheren Tierwohlstandards gegen die Kennzeichnungsvorgaben zu verstoßen.
Der Gesetzentwurf selbst beziffert den jährlichen Erfüllungsaufwand nach Angaben der Verbände auf 6 Mio. Euro. Im ersten Jahr seien wegen der notwendigen Umstellungen noch höhere Kosten zu erwarten. Besonders kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Belastungen in der angespannten wirtschaftlichen Lage nur schwer tragen.
Die Verbände befürchten zudem eine gegenläufige Wirkung der Kennzeichnung. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, könnten gastronomische Betriebe pauschal nur die niedrigste Haltungsstufe angeben – selbst wenn sie zeitweise Fleisch aus höheren Haltungsformen einsetzen.
Ein solches "Downgrading" würde zwar das rechtliche Risiko für die Betriebe reduzieren, den Gästen aber kein differenziertes Bild der tatsächlich verwendeten Produkte vermitteln. Gleichzeitig gingen Anreize verloren, Fleisch aus besseren Haltungsformen einzukaufen. Damit könnten sowohl die angestrebte Verbrauchertransparenz als auch die Förderung höherer Tierwohlstandards verfehlt werden.
"Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen", fasst das Bündnis seine Kritik zusammen.
Die europarechtliche Prüfung ist mit der vorliegenden Stellungnahme noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die als zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung gelten könnten, werden von der Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die bisherige Stellungnahme greift dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht vor.
Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 verabschieden. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission darüber informieren, welche Konsequenzen sie aus den vorgebrachten Bedenken ziehen will. Aus Sicht der Verbände wächst damit zugleich die Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Sie fordern deshalb ausreichend lange Fristen zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und seiner praktischen Anwendung.
Das Bündnis appelliert an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie die Bundesregierung, die verpflichtende Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Entwurf zu nehmen. Für gastronomische Betriebe solle es weiterhin freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeiten geben.
Dem Bündnis gehören der Dehoga Bundesverband, Die Caterer im Dehoga, der Bundesverband der Systemgastronomie, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Großhandelsverband Foodservice, der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Verband Deutscher Großbäckereien an.
"Statt neuer bürokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette entwickelt werden", lautet die abschließende Forderung der Verbände.
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